Allgemeine Geschäftsbedingungen und Utopia Charta

Liebe Menschen im Utopia,

als Mieter*in, Nutzer*in, Betreiber*in oder auch als Gäst*in im Utopia verständigen wir uns hiermit gemeinsam auf allgemeine Geschäftsbedingungen. Ein Verstoß dagegen kann in schwerwiegenden Fällen zur Kündigung des Mietverhältnisses oder zum Hausverbot führen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der AGBs, der Charta, des Mietvertrages oder der zusätzlichen Vereinbarungen entstehen, ist der/die Mieter*in ersatzpflichtig.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) finden Anwendung auf die Leistungen (s. Leistungsverzeichnis, einsehbar auf Nachfrage bei hallo@utopia-lueneburg.de) innerhalb der Räumlichkeiten der Ubuntu Social Impact Lab GmbH, genannt “Utopia” in der Katzenstraße 1A, 21335 Lüneburg und allen Nutzern und Nutzerinnen der Räumlichkeiten (“Nutzer*innen”). Geschäftsbedingungen des Kunden haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Ubuntu Social Impact Lab GmbH keine Geltung.

1. Vertragsabschluss 

Der Raumnutzungsvertrag kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Die Berechtigung zur Nutzung der Räume ist nicht übertragbar. Jede/r Mieter:in ist berechtigt, einen Platz, welchen er nach Verfügbarkeit und Belegung in den Räumlichkeiten frei wählen kann, als Arbeitsplatz zu nutzen. Je nach vertraglich abgeschlossenem Paket erhält die/der Mieter:in Anspruch

  1. auf die exklusive Nutzung eines festgelegten abgetrennten Büroraums,
  2. auf die exklusive Nutzung eines festgelegten Schreibtisches,
  3. auf die Nutzung eines freien Arbeitsplatzes nach
  4. auf die    Nutzung    eines    Seminar-    oder    Konferenzraumes    (Raum    der Möglichkeiten, Raum der Ideen, Konferenzraum oder Werkstatt)

Die Vermietung erfolgt zum Arbeiten an den Schreibtischen und Gemeinschaftsflächen, sowie für Meetings, Kundengespräche und Präsentationen.

Die Leistungen beinhalten neben dem festgelegten Arbeitsplatz folgende Zusatzleistungen:

 

  • Nutzung des Internets
  • Stromnutzung (fairuse)
  • Nutzung des Konferenzraumes (Umfang je nach gebuchtem Paket inklusive)
  • Leitungswasser, Tee und Kaffee inklusive (fairuse)
  • Zugang während den Öffnungszeiten
  • Zusätzlich für     Monatsticket-Inhaber:innen:     24/7     Zugang     über     unser elektronisches Schließsystem
  • Zusätzlich für   Jahresticket-Inhaber:innen   und   Büroplätze:   24/7   Zugang, Postanschrift (mit Selbstabholung)

2.  Preise und Zahlungsbedingungen

 

Das Entgelt für das vereinbarte Paket ist immer monatsweise im Voraus zu bezahlen. Die Rechnung wird von der Ubuntu Social Impact Lab GmbH spätestens bis zum

 

Monatsletzten    des    Vormonats    gelegt    und    ist    innerhalb    von    30  Tagen    ab Rechnungsdatum zu begleichen.

 

Beispiel: Die Rechnung für das Monatsticket im August wird per 1.08. in Rechnung gestellt und ist bis 30.08. zu bezahlen.

 

Zahlungen werden nur elektronisch akzeptiert.

 

  1. Stornierung

 

Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungen sind bis zu 24 Stunden vor Beginn der Raumbuchung kostenfrei möglich. Danach fallen 100% des vertraglichen Gesamtentgeltes (inkl. USt.) an. Sollte ein Alternativtermin vereinbart werden, entfallen die Stornierungsgebühren und es werden lediglich ggf. bereits angefallene Kosten in Rechnung gestellt [Personalaufwand, Cateringaufwand].

 

4.  Raumausstattung

 

Der Konferenzraum, der Raum der Möglichkeiten und der Raum der Ideen des Utopia Lüneburg müssen von den Mietenden selbst aufgebaut werden – es sei denn, es wurden per Schriftform oder mündlich andere Absprachen getroffen. Standardaufbau (vorbereitet):

 

Konferenzraum (15m2):

 

  • Konferenztisch + 6 Stühle
  • Bildschirm
  • Flipchart

 

Raum der Möglichkeiten (60m2, Erdgeschoss):

 

  • Stapelbare Stühle
  • Flipchart
  • Beamer

 

Raum der Ideen (60m2, Dachgeschoss):

 

  • Flipchart

 

Wenn eine technische Unterstützung zur Nutzung der Geräte erforderlich ist, kann dies vorher angemeldet werden, es wird ggf. ein Personalaufwand in Rechnung gestellt

 

5.             Raumnutzung

  1. Der Zugang zu den Räumlichkeiten von Utopia Lüneburg ist für Externe nur zu den Öffnungszeiten möglich (s. utopia-lueneburg.de). Die Nutzung der

 

Räumlichkeiten außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt nach Absprache, ggf. wird der zusätzliche Personalaufwand in Rechnung gestellt.

  1. Die*der Mieter*in verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Utopia Lüneburg / Ubuntu Social Impact Lab GmbH bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer*innen
  2. Es ist nicht erlaubt die von der Ubuntu Social Impact Lab GmbH angebotenen Räumlichkeiten für jedweden ungesetzlichen Zweck zu
  3. Die Ubuntu Social Impact Lab GmbH ist ein politisch neutraler Ort, an dem Informationsveranstaltungen von Parteien für Lüneburger Bürger abgehalten werden können. Davon ausgeschlossen sind rassistische, sexistische und in anderer Form diskriminierende Veranstaltungen. Die Charta von Utopia muss respektiert werden. Der Vermieter behält sich vor Parteien oder Gruppen, die der Charta widersprechen, von der Nutzung des Utopias auszuschließen.

 

5.     Zugang, Persönliche Nutzung und Gäste

  1. Der 24/7 Zutritt zum Coworking Space erfolgt mittels Zugangscode und Elektronischem Schließsystem (für Monats- und Jahrespässe sowie Mietende in den Büros)
  2. Es ist strengstens verboten Zutrittscodes, Schlüssel oder Informationen darüber an Dritte weiterzugeben.
  3. Die Nutzung des Mietobjekts und die damit verbundenen Leistungen gelten nur für den/die Mieter:in persönlich.
  4. Das Übertragen oder Teilen eines Tickets an bzw. mit mehrere/n Personen ist nicht zulässig.
  5. Einzelne kurze Besuche von Gästen sind im Rahmen der AGBs erlaubt. Tagesgäste und Gruppen müssen mit dem Vermieter im Vorfeld abgestimmt und ggf. bezahlt werden. Der/die Einladende haftet für den

 

 

6.  Sorgfaltspflicht und Zusammenleben

 

Die*der Mieter*in ist verantwortlich, dass die Räume und Anlagen mit der gebotenen Sorgfalt benutzt werden. Insbesondere sind Sie verpflichtet, für die Einhaltung der nachfolgenden Benutzungsvorschriften zu sorgen und die weiteren Beteiligten in geeigneter Form hinzuweisen.

 

  1. In allen Räumen ist das Rauchen zu unterlassen
  2. In den Gemeinschaftsbereichen (Bürogemeinschaft, Coworking, Teeküche, etc.) ist eine angemessene Lautstärke zu wahren, um die anderen Mieter nicht zu stören. Die Gemeinschaftsbereiche (außer das Café) können ohne vorherige Absprache nicht für Gruppenarbeiten und Einzelgespräche genutzt
  3. Andere Räume können, wenn sie nicht Bestandteil der Mietvereinbarung sind, ohne Absprache nicht mitgenutzt
  4. Bei einer Schlüsselübergabe ist der Schlüssel am Ende der Veranstaltung an eine*n Mitarbeiter*in des Utopia-Teams abzugeben. Bei Vermietungen außerhalb der Geschäftszeiten können andere Absprachen getroffen

 

  1. Bei der Raumnutzung außerhalb der Geschäftszeiten, ist die*der Mieter*in beim Verlassen der Räume dafür verantwortlich, die Türen und Fenster zu schließen und die Heizungen auszuschalten.
  2. Bei der Nutzung der Räume der Ubuntu Social Impact Lab GmbH/utopia bitten wir um allgemeine Rücksichtnahme anderen Nutzer*innen gegenüber in Bezug auf Lautstärke und das Mitbringen von (geruchsintensiven) Speisen. Der/die Mieter*in verpflichtet sich die allgemeinen Ruhezeiten in der Zeit von 20.00bis

07.00   Uhr und von 13.00   bis 15.00 Uhr, insbesondere die Nachtruhe in der Zeit von

22.00   bis 6.00 Uhr, einzuhalten.

  1. Der Zugang zum Innenhof ist ausdrücklich nicht gestattet (außer zur Müllentsorgung in die Mülltonnen oder für den barrierefreien Zugang)
  2. Fahrräder dürfen weder im Innenhof, noch im Treppenhaus oder im Keller von Utopia abgestellt werden. Das Haus ist von 20 Uhr bis 6 Uhr zum Schutz zu verschließen.
  3. Das Utopia ist ein vegetarisches Haus, im Café dürfen keine Fleischspeisen zubereitet oder gelagert werden
  4. Die Fußböden sind trocken zu halten und ordnungsgemäß zu behandeln, so dass keine Schäden entstehen. Das entstehen von Druckstellen ist durch zweckentsprechende Untersätze zu vermeiden.
  5. Die Caféteria wird gemeinschaftlich genutzt und ist von den Nutzer:innen so zu verlassen wie sie vorgefunden wurde. D.h. die Nutzer:inenn beteiligen sich daran, benutztes Geschirr wegzuräumen und ggf. abzuwaschen, den Geschirrspüler ggf. zu be- und entladen, sowie Oberflächen
  6. Die Fenster sind bei Nacht, Nässe oder Kälte zu schließen.

 

4.  Kündigung

 

Alle Pakete können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat erfolgen.

 

Beispiel: Kündigung des Monatstickets per 31.07., Einreichen der Kündigung spätestens per 30.06.

 

 

5.  Haftung

 

 

  1. Die*der Mieter*in verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Geräte, Maschinen und anderes Inventar, die durch die Ubuntu Social Impact Lab GmbH bereitgestellt werden, sorgfältig zu behandeln und im Ursprungszustand zurück zu geben. Selbiges gilt für den Außenbereich. Die*der Mieter*in hat den Sachschaden am Eigentum der Ubuntu Social Impact Lab GmbH, den sie*er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und den Personenschaden voll umfänglich zu ersetzen. Alle bestehenden Mängel sind der Ubuntu Social Impact Lab GmbH umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht Die*der Mieter*in verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
  2. Die Ubuntu Social Impact Lab GmbH lehnt jede Haftung ab. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Ubuntu Social Impact Lab GmbH nicht haftbar gemacht werden. Insbesondere haftet der Vermieter gegenüber den Mietern nicht für

 

entgangenen Gewinn oder Einkommen, Verlust von Daten, Dokumenten oder Dateien, für Ansprüche Dritter, indirekte oder Folgeschäden oder für Mangelfolgeschäden.

  1. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder seiner Verbindung zum Internet). Insofern hat der Mieter selbst für die angemessene Datensicherheit seines Computers und seines Internetanschlusses zu

 

6.  Entsorgung von Müll

 

Wir bemühen uns um eine sorgfältige Abfalltrennung und bitten Sie die Moderationsmaterialien (Pappe & Papier) sowie Altglas an einer gesonderten Stelle aufzustapeln. Die/der Mieter:in verpflichtet sich, Abfälle nur in die entsprechende Müll- oder Recyclingtonnen zu schütten. Daneben geschüttete Abfälle sind sofort zu beseitigen. Sperrige Gegenstände muss die/der Mieter*in auf eigene Kosten entsorgen bzw. durch die Sperrmüllabfuhr abholen lassen. Aus Fenstern, von Balkonen, auf Treppenfluren darf nichts ausgeschüttet, ausgegossen oder geworfen werden. Scharf oder übel riechende, leicht entzündliche oder sonstige schädliche Dinge sind sachgemäß zu beseitigen.

 

7.  Brandschutzbestimmungen

Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders auch die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen (u. a. über die Lagerung von feuergefährlichen bzw. brennbaren Stoffen) sind einzuhalten. Nicht gestattet ist offenes Licht und Rauchen auf dem Boden und im Keller. Die Fluchtwege sind freizuhalten. Das Lagern feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe ist nicht gestattet. Größere Gegenstände sind so aufzustellen, dass Räume zugänglich und übersichtlich bleiben. Kleinere Gegenstände sind nur in Behältnissen (Kästen, Truhen, Koffern) aufzubewahren.

 

8.  Datenschutz

 

  1. Die Ubuntu Social Impact Lab GmbH beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften (u.a. DSGVO) zum
  2. Die*der Mieter*in erklärt ihr*sein Einverständnis damit, dass ihre*seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert
  3. Der*dem Mieter*in steht das Recht zu, ihre*seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu

8.  Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Lüneburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Charta von Utopia

We have a Charta

Das Utopia ist ein inklusives Gründungszentrum, das einen Fokus auf soziale und nachhaltige Unternehmen setzt. Egal ob Du bei uns arbeitest, schnackst, entdeckst, machst, experimentierst oder einfach nur mal reinschaust – auf diese Grundsätze haben wir uns verständigt.

 

Präambel

Im Utopia steht das Arbeiten, sowie das gegenseitige Kennenlernen und die Vernetzung von Menschen im Vordergrund. Du entwickelst Deine Ideen hier basierend auf den Prinzipien der Menschlichkeit, Offenheit, des gegenseitigen Respekts und der Nachhaltigkeit. Außerdem ist die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Integration selbstverständlich: das Utopia ist ein interkultureller, inklusiver und freundlicher Ort, der für Menschen aus aller Welt und aus jeder sozialen Bevölkerungsgruppe, sowie allen Gendern offen und niedrigschwellig zugänglich ist. Im Utopia sind alle Menschen willkommen, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Stellung, geographischen oder sozialen Herkunft, politischen Einstellung, dem ethnischen oder religiösen Hintergrund, Gesundheitszustand, der sexuellen Orientierung, oder des Genders.

 

Folgende Grundsätze gilt es für alle im Utopia zu befolgen:

 

Wir, die Nutzer:innen, sowie die Mitarbeiter:innen, ehrenamtlichen Helfer:innen, sowie die Inhaber:innen, Betreiber:innen, Kooperationspartner:innen und Gäste des Hauses, verpflichten uns im Rahmen dieser Charta dazu

  1. ein friedliches Zusammenleben zu pflegen, das auf dem größtmöglichen gegenseitigen Respekt, der Wertschätzung, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit jeder und jedes Einzelnen basiert,
  2. mit unseren Ideen umfangreiche Nachhaltigkeit anzustreben, v.a. in den Bereichen Soziales, Ökonomie und Ökologie
  3. allen (Gründungs-)Ideen mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen, uns gegen die Ausgrenzung, Diskriminierung und Isolation von jeglichen Menschen zu engagieren,
  4. Freundschaft, Offenheit, Toleranz, Gemeinschaft, Respekt und Frieden zwischen den Völkern sowie sozialen, ethnischen und religiösen Gruppen zu fördern,
  5. die Diversität der Gesellschaft bzgl. des Alters, des sozialen Standes und der Herkunft anzuerkennen und diese als gesellschaftlich positive Entwicklung und Chance zu erfassen, die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Personen jeden Geschlechts und Genders zu fördern,
  6. von jeglicher Form physischer und psychologischer Gewalt Abstand zu nehmen und diese im Fall eines Verstoßes den Betreiber:innen oder Inhaber:innen zu melden,
  7. das Recht auf freie Meinungsäußerung im Hause zu schützen und den Dialog zu suchen,
  8. radikale Ansichten jeglicher Art, die zur Volksverhetzung, dem Ausschluss oder der Diskriminierung von einer oder mehreren der oben genannten Gruppen führen könnten, zu verurteilen und diesem Punkt Vorrang über Artikel sieben in dieser Charta zu geben,
  9. uns in Kommunikation und konstruktivem Feedback zu üben,

 

  1. die vorliegende Charta, sowie das Utopia im Ganzen, im externen und internen Dialog weiterzuentwickeln und regelmäßig in ihrer Umsetzung zu überprüfen,
  2. die Räumlichkeiten vor Schäden zu bewahren,
  3. jede:n, die/der gegen diese Charta verstößt, des Hauses zu

 

Diese Charta ist Grundlage für jegliche Verträge und für das Zusammenleben und die Nutzung der Räumlichkeiten. Menschen, die gegen die oben genannten Grundsätze des Utopias verstoßen, sind hier nicht erwünscht. Jegliche Verstöße können jederzeit bei den Betreiber:innen oder Inhaber:innen gemeldet werden. Diese Charta ist inspiriert von der des mosaiques Lüneburg.

 

 

Unsere Förderer